Bei einer Onlinescheidung erfolgt die Korrespondenz zwischen Ihnen als Mandant und mir als verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin online (per Online-Formular bzw. E-Mail). Sie sparen dadurch Kosten und Zeit, da Besuche in meiner Kanzlei nicht erforderlich sind.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auf Wunsch zusätzlich telefonisch oder für ein persönliches Mandantengespräch zur Verfügung. Sinnvoll ist diese Form der Scheidung vor allem, wenn sich die Noch-Ehepartner weitgehend einig sind.
Das Scheidungsverfahren beim Familiengericht, welches mit dem Ausspruch der Scheidung endet, verläuft allerdings nicht online. Hier ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich.

Wünschen Sie vorab einen Kostenvoranschlag, benötige ich von Ihnen folgende Informationen per E-Mail an folgende Adresse online-scheidung@anwalt-ms.de :

  • Monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute
  • Wie viele unterhaltsberechtigte Kinder sind vorhanden?
  • Erfolgt die Scheidung einvernehmlich?
Wenn Sie eine Onlinescheidung durchführen möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular vollständig aus.
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Onlinescheidungsformular

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Vor dem Absenden der Daten prüfen Sie bitte noch einmal, ob alle Felder vollständig und richtig ausgefüllt sind. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass mit Absenden Ihres Ehescheidungsformulars die von Ihnen gemachten Angaben bei uns gespeichert werden. Ihre Daten unterliegen der strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Sobald Ihr Ehescheidungsformular eingegangen ist, erhalten Sie von mir eine Eingangsbestätigung. Ich informiere Sie unaufgefordert über Stand und Fortgang Ihres Verfahrens und über eventuell noch notwendige Mitwirkungen von Ihnen.