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Markenrechte können international, europäisch oder innerdeutsch bestehen. Man unterscheidet dabei zwischen „Wortmarken“ und „Bildmarken“. Ebenfalls schützen lassen, kann man Gebrauchs- und Geschmacksmuster (Design, Gestaltung eines Produkts).
Marken- und Urheberecht fallen zusammen, wenn z.B. eine Firma ein Logo von einem Designer erstellen lässt. Dieses Logo kann die Firma als Bildmarke registrieren lassen. Das Urheberrecht bleibt beim Designer, er erteilt der Firma ein vollständiges Nutzungsrecht für das Logo.
In meiner Kanzlei berate ich Sie im Einzelnen bei:
Dieses Recht ist ein zeitlich begrenztes Recht für die Schaffung eines Werks, welches vererbt, aber nicht abgetreten werden kann.
Der Schaffer eines Werks kann anderen Personen nur ein Nutzungsrecht einräumen.