Ich setze für Sie Ihre Forderungen effizient und schnell mit allen rechtlichen Möglichkeiten durch. Im Gegensatz zu einem Inkassobüro reagieren viele Schuldner auf ein Rechtsanwaltsschreiben und es kann schnell eine Einigung oder ein Kompromiss (Ratenzahlung, Teilschuldenerlass) erzielt werden.
Für Sie als Gläubiger entstehen üblicherweise keine Rechtsanwaltskosten, da der Schuldner verpflichtet ist, die Rechtskosten (Inkassokosten) zu tragen, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet. Nur bei kompletter Zahlungsunfähigkeit fällt für Sie eine pauschale Gebühr an. Im Gegensatz dazu sind die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht vollständig vom Schuldner zu tragen.
Ein weiterer Vorteil für Sie als Gläubiger ist die durchgängige Bearbeitung (kein Wechsel zwischen Inkassobüro und Anwalt) des gesamten Verfahrens, falls dieses erforderlich sein sollte.