Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Bereiche und Konstellationen in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis. Es wird dabei unterschieden zwischen dem sogenannten Individualrecht (Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeben und Arbeitnehmer) und dem Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Betriebsräten/Gewerkschaften zu Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden). Im Arbeitsrecht sind auch geregelt, die Berufsausbildung, das Mutterschutzrecht und die Rechte Schwerbehinderter.
Als Arbeitnehmer/Arbeitgeber biete ich Ihnen fachkundigen Rat vor der Abgabe von schriftlichen Erklärungen oder wenn Sie Fragen zum Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, Tarifverträgen oder anderen Regelungen im Unternehmen haben.
Ich unterstütze und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich im Einzelnen bei diesen Themen: