Marken- und Urheberrecht
Ich berate und vertrete Sie in den Bereichen Urheber- und Markenrecht, E-Commerce und bei Wettbewerbsprozessen (einstweiligen Verfügungen).

Bitte wählen Sie den entsprechenden Bereich aus:

Das Markenrecht ist Bestandteil des sogenannten Kennzeichenrechts, das die Bezeichnung von Produkten schützt. Eine Marke kann ein Name, ein Begriff, ein Logo oder die Kombination davon sein und dient dazu, ein Unternehmen, eine Dienstleistung oder ein Produkt zu identifizieren bzw. zu kennzeichnen.

Markenrechte können international, europäisch oder innerdeutsch bestehen. Man unterscheidet dabei zwischen „Wortmarken“ und „Bildmarken“. Ebenfalls schützen lassen, kann man Gebrauchs- und Geschmacksmuster (Design, Gestaltung eines Produkts).

Marken- und Urheberecht fallen zusammen, wenn z.B. eine Firma ein Logo von einem Designer erstellen lässt. Dieses Logo kann die Firma als Bildmarke registrieren lassen. Das Urheberrecht bleibt beim Designer, er erteilt der Firma ein vollständiges Nutzungsrecht für das Logo.

In meiner Kanzlei berate ich Sie im Einzelnen bei:

  • Urheberrechtsverletzungen
  • Abmahnungen im Auftrag des Urhebers
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen im B2B-Bereich und auch gegenüber Verbrauchern (P2P, Filesharing, ebay)
  • Schadensersatzforderungen
  • Prüfung der Voraussetzung eines Werks bzw. eines urheberechtlichen Schutzes
  • Registrierung von Wort- und Bildmarken
  • Schutz von Leistungsschutzrechten
  • Schutz von Gebrauchsmuster
  • Schutz von Geschmackmuster
Das Urheberrecht regelt den Schutz geistigen, schöpferischen Eigentums – also das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit, das Werk genannt wird.

Dieses Recht ist ein zeitlich begrenztes Recht für die Schaffung eines Werks, welches vererbt, aber nicht abgetreten werden kann.

Der Schaffer eines Werks kann anderen Personen nur ein Nutzungsrecht einräumen.